§ 1 Name und Sitz

1) Der Verein trägt den Namen “Heimatverein Marktoberdorf“ e. V.

2) Der Verein hat seinen Sitz in Marktoberdorf.

 

§ 2 Zweck

1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts “Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Heimatpflege. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Schutz und Pflege

- der heimatkundlichen Sammlungen,

- der Boden-, Kunst- und Kulturdenkmale,

- der heimatlichen Überlieferung in Wort und Schrift,

- der Natur mit ihrer Tier- und Pflanzenwelt.

Der Verein bemüht sich um Heimatforschung und macht deren Ergebnisse der Allgemeinheit zugänglich. Er bemüht sich um die Erweiterung der heimatkundlichen Sammlungen, der Pflege des Oberdorfer Gwands und die Herausgabe heimatkundlicher Schriften.

3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

4) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung des Vereins. Sie erhalten beim Ausscheiden oder bei Auflösung keinerlei Entschädigung. Als Gegenleistung für erbrachte Dienste kann Vereinsmitgliedern sowie Mitgliedern des Vorstandes eine angemessene Vergütung gemacht werden. Diese umfassen reguläre Vergütungen, Vergütungen im Rahmen der Übungsleiterpauschale Ehrenamtspauschalen, sowie Auslagenrückerstattungen. Über die Höhe der Vergütung entscheidet der Vorstand. Dieser vertritt den Verein auch beim Abschluss entsprechender Vereinbarungen mit den betroffenen Vereins- und Vorstandsmitgliedern. Diesbezüglich ist der Vorstand bzw. die Vorstandsmitglieder von § 181 BGB befreit.

5) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

 

§ 3 Mitgliedschaft

1) Mitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen sein.

2) Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Verlust der Rechtsfähigkeit, Austritt oder Ausschluss.

3) Über den Ausschluss entscheidet die Vorstandschaft mit einfacher Mehrheit nach Anhörung des Mitglieds.

 

§ 4 Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind

- der Vorstand

- die Betreuer

- die Mitgliederversammlung

 

§ 5 Die Vorstandschaft

1) Die Vorstandschaft besteht aus dem/der

a) 1.Vorsitzenden

b) 2. Vorsitzenden

c) Schriftführer/in

d) Kassier/in

e) den Betreuern, Betreuerinnen der heimatkundlichen Sammlungen

2) Der/die 1. und 2. Vorsitzende, und zwar jeder für sich allein, vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich.

3) Die Beschlüsse der Vorstandschaft werden mit einfacher Mehrheit der erschienenen Mitglieder gefasst. Stimmenthaltungen sind nicht möglich.

4) Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von 3 Jahren gewählt.

5) Die Wahl erfolgt schriftlich und geheim. Die Wahl durch Akklamation ist dann zulässig, wenn zwei Drittel der anwesenden Mitglieder diesem Wahlverfahren zustimmen.

6) Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig.

 

§ 6 Die Betreuer

1) Die Betreuer haben die Aufgabe, die Vorstandschaft in Fragen besonderer Sachgebiete zu beraten und in den jeweiligen Sachgebieten, nach Rücksprache mit der Vorstandschaft, selbständig tätig zu sein.

2) Die Zahl der Betreuer wird von der Vorstandschaft bestimmt.

3) Die Betreuer werden von der Vorstandschaft berufen.

 

§ 7 Die Mitgliederversammlung

1) Die Mitgliederversammlung soll mindestens alle 3 Jahre stattfinden.

2) Die Einberufung erfolgt mindestens 8 Tage zuvor durch Bekanntgabe in der Tages-

presse (Allgäuer Zeitung, Ausgabe Marktoberdorf) oder durch Anschreiben der Mitglieder, jeweils mit Angabe der Tagesordnung.

3) Die Mitgliederversammlung muss einberufen werden,

a) wenn Belange des Vereins die erfordern

b) wenn mindestens 40 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe der Gründe
verlangen

4) Die Mitgliederversammlung beschließt über folgendes:

a) Wahl des Vorstandes

b) Wahl von 2 Kassenprüfern

c) Genehmigung des Tätigkeitsberichtes und der Kassenabrechnung

d) Entlastung der Vorstandschaft

e) Satzungsänderungen

f) Auflösung des Vereins

5) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit. Zur Satzungsänderung und Auflösung ist die Dreiviertelmehrheit erforderlich.

6) Die Beschlüsse sind in einer Niederschrift festzuhalten, unterschrieben vom/der Vorsitzenden und dem/der Schriftführer/in

 

§ 8 Beiträge

Der Mitglieder-Jahresbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Er beträgt derzeit 8,00 €

 

§ 9 Auflösung des Vereins

1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer für diesen Zweck eigens einberufenen Mitgliederversammlung erfolgen.

2) Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zweckes fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Marktoberdorf, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

 

§ 10 Vereinsjahr

Vereinsjahr ist das Kalenderjahr

Inkrafttreten

Diese Satzung tritt bei Eintrag im Registergericht in Kraft. 20.6.2015

 

 

 

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